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Notarkosten

Für jeden Vorgang, der beim Notar stattfindet, erhebt dieser Gebühren, welche er jedoch nicht willkürlich festsetzen darf, sondern sich bei der Erhebung nach der Kostenordnung (KostO) und damit dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten.

Dort sind alle Geschäfte und deren Gebührenschlüssel aufgezeigt. Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich dann nach dem Gebührenschlüssel und dem Wert des Rechtsgeschäftes und nicht etwa nach dem Aufwand des Notars.

So erhält ein Notar für die Beurkundung eines Kaufvertrages über eine Immobilie eine doppelte Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO, eine halbe Gebühr nach § 146 Abs. 1 KostO für den Vollzug desselbigen und für sonstige betreuende Tätigkeiten falls erfolgt noch eine halbe Gebühr nach §147 Abs. 2 KostO. In der Gebührentabelle befindet sich dann eine Übersicht über die verschiedenen Gebühren sowie deren Höhe innerhalb gewisser Wertebereiche.

Der Kauf einer Immobilie von 500.000 Euro verursacht damit auch immer höhere Kosten als der Kauf einer nur 100.000 Euro teuren Immobilie. Zu den so veranschlagten Kosten hat der Notar noch das Recht, seine Auslagen für Telefon und Porto pauschal sowie die Umsatzsteuer anzusetzen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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