Pfandaustausch
Ein Pfandaustausch kann erfolgen, sofern ein Baukredit beim Verkauf der Immobilie noch nicht abbezahlt ist, gleichzeitig aber eine neue Immobilie erworben wird. Solch einen Pfandaustausch muss der Darlehensnehmer bei seinem Darlehensgeber ausdrücklich verlangen, da sonst im Falle des Verkaufes die gegebene Sicherheit entfällt und der gesamte Darlehensrestbetrag fällig werden könnte. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die neue Immobilie eine gleichwertige Sicherheit wie die Altimmobilie aufweist und damit für den Gläubiger durch den Pfandaustausch kein Nachteil entsteht. Die mit den darauf folgenden Eintragungen und Änderungen in den beiden Grundbüchern entstehenden Kosten hat der Darlehensnehmer vollständig zu tragen.
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