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Pfandbriefe

Bei Grundpfandrechten unterscheidet man zwischen der Briefgrundschuld und der Buchgrundschuld, wobei die Buchgrundschuld lediglich durch Eintragung ins Grundbuch und den Ausschluss eines Briefes ausgezeichnet ist, wohingegen bei der Briefgrundschuld zusätzlich zur Eintragung ins Grundbuch noch ein so genannter Grundpfandbrief ausgehändigt wird. Im Falle einer Zwangsversteigerung aufgrund Insolvenz des Darlehensnehmers erhalten jene Gläubiger mit Pfandbrief den Vorrang vor den übrigen Gläubigern und sind damit besser gestellt.

Bei Briefgrundschulden ist für die Abtretung der Grundschuld ein Abtretungsvertrag aufzusetzen und daraufhin der Brief zu übergeben. Eine Eintragung der Abtretung ins Grundbuch ist hier, anders als bei Buchgrundschulden, nicht notwendig. Der Nachteil der Pfandbriefe ist hierbei, dass man anhand des Grundbuches nicht mehr den wahren Gläubiger erkennen kann.

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