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Preisangabenverordnung

Synonyme: PAngV

Zum Schutz der Verbraucher regelt der Gesetzgeber über die Preisangabenverordnung (PAngV), dass alle Preise gegenüber einem Endverbraucher als Bruttopreise und damit inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Bestandteile anzugeben sind. Die Angabe der Nettopreise würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit empfindlichen Geldstrafen belegt sein kann. Über diese Preisangabenverordnung (PAngV) werden auch Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihre Preise für Immobilienfinanzierungen immer als Bruttokosten aufzuführen, um versteckte Kosten für den Verbraucher zu vermeiden. Hierzu zählt auch die Angabepflicht im Privatkundengeschäft für den Effektivzinssatz, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu bieten, verschiedene Baugeld-Angebote miteinander vergleichen zu können.

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