Rangbescheinigung
Da Grundschulden generell ins Grundbuch eingetragen werden, damit das Grundstück als Sicherheit des Baukredites dient, verlangen viele Kreditinstitute vor der Eintragung eine Bescheinigung des Notars, dass der Eintragung im richtigen Rang nichts entgegensteht. Generell wollen Banken natürlich eine Eintragung auf erstem Rang. Nachrangige Eintragungen werden von den Banken aufgrund geringerer Sicherheit in der Regel nicht akzeptiert. Mit der Rangbescheinigung bestätigt der Notar der Bank nach Einblick ins Grundbuch, dass die Grundschuld entsprechend ihrem Rang eingetragen werden kann. Dank dieser Bescheinigung bezahlt das Kreditinstitut das Baugeld direkt aus, ohne zunächst auf die Grundbucheintragung zu warten.
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