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Rangstelle

Der Rang einer Grundschuld im Grundbuch ist vor allem bei Zwangsvollstreckungen sehr bedeutend. Der Gläubiger mit dem Recht auf Rangstelle 1 hat generell die beste Position. Der Erlös aus der Zwangsvollstreckung wird hierbei zunächst auf den Gläubiger der Rangstelle 1 und erst anschließend nacheinander an die übrigen Gläubiger nach Rangstelle ausbezahlt. Ist der Erlös hoch genug, können alle Gläubiger befriedigt werden. Reicht der Erlös jedoch nicht aus, erleiden die Gläubiger mit nachrangigen Rechten hohe Verluste. Die Vergabe der Rangstellen erfolgt mit Eintragungszeitpunkt. So ist es nicht möglich, zunächst eine zweitrangige Schuld und anschließend eine erstrangige Schuld einzutragen.

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