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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung dient der Absicherung des Darlehensnehmers, seiner Angehörigen und der Bank. Sie springt für den Fall des Todes, der Krankheit oder beim Eintreten von Arbeitslosigkeit für den Darlehensnehmer ein. In all diesen Fällen ist der Darlehensnehmer gehindert, seine vereinbarten Tilgungsraten weiterhin zu bezahlen, und die Bank würde einen großen Verlust erleiden. Seit den 60er Jahren gibt es in Deutschland die Restschuldversicherung, damit im Fall des Falles eine Versicherung die ausstehenden Forderungen begleicht.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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