Risikolebensversicherung
Bei einer normalen Risikolebensversicherung gibt es am Ende der Laufzeit keine Leistung, egal wie viel man in die Risikolebensversicherung einbezahlt hat. Diese Leistung gibt es gemäß Vertrag erst, wenn der Versicherte während der Laufzeit stirbt. Dann erhalten dessen Erben die vereinbarte Vertragssumme, um damit ihren weiteren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Die Risikolebensversicherung unterscheidet sich genau hierin von der kapitalbildenen Lebensversicherung. Es wird kein Vermögen angesammelt, sondern die Versicherung wird nur ausbezahlt, wenn während der Laufzeit der Tod des Versicherten eintritt. Banken benutzen daher auch gerne Risikolebensversicherungen zur zusätzlichen Absicherung bei Darlehensverträgen. Die Darlehenssumme wird dann im Versicherungsfall komplett zurückgezahlt.