Rückgewähransprüche
Nach der Rückzahlung eines Baudarlehens an das Kreditinstitut kann der Eintrag der Grundschuld im Grundbuch zur Löschung gebracht werden. Hierzu ist allerdings eine Zustimmung der Bank erforderlich, welche damit bestätigt, dass das Baudarlehen auch tatsächlich bereits getilgt wurde. Dieser Anspruch auf Löschung der Grundschuld kann vom Eigentümer auch an nachrangige Gläubiger abgetreten werden, welche solch eine Abtretung im Regelfall begrüßen. Als Rückgewähranspruch wird dies bezeichnet, weil die Bank dafür verantwortlich ist, dass das Grundbuch in seinen ursprünglichen Zustand versetzt wird und somit rückgewährt wird.