Rückzahlung
Bei der Vereinbarung eines Darlehensvertrages wird nicht nur das Immobiliendarlehen vonseiten der Bank aus an den Darlehensnehmer gewährt, sondern auch die Rückzahlung durch den Darlehensnehmer an die Bank vereinbart. Die Dauer der Rückzahlung sowie die Höhe der einzelnen Raten und der zusätzlich zu zahlenden Baugeld-Zinsen werden ebenfalls innerhalb des Vertrages vereinbart. Ein Immobiliendarlehen ist damit zwar eine aktuelle Hilfestellung, jedoch kein Geldgeschenk. Ein Immobiliendarlehen verpflichtet immer, die gesamte Summe plus Baugeldzinsen an das Kreditinstitut zurückzuzahlen.
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