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Schuldner

Bei allen Vertragsverhältnissen, die auf einer Gegenleistung begründet sind, gibt es zwei Vertragsparteien, den Gläubiger und den Schuldner. Der Gläubiger "glaubt" dem Schuldner, dass dieser seine Forderung begleichen wird, und stellt ihm aufgrund dieser Tatsache eine Leistung, meist eine Geldleistung, zur Verfügung.

Der Schuldner hingegen ist der Empfänger dieser Leistung, welche er später vertragsgemäß wieder zurückbezahlen muss. Tut er dies nicht, ist der Gläubiger dann berechtigt, eine Vollstreckung in das Grundstück zu veranlassen, um eine Begleichung der Forderung auf diesem Wege zu erwirken.

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