Schuldnerwechsel
Innerhalb eines Vertragsverhältnisses ist es sowohl möglich, den Gläubiger als auch den Schuldner auszutauschen. Dies geschieht im Falle des Schuldnerwechsels durch eine Schuldübernahme nach den §§ 414 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei einem Schuldnerwechsel werden generell alle Schulden aus dem Vertragsverhältnis übernommen, auch befristete oder bedingte Schulden können hierbei übertragen werden.
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