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Schuldübernahme

Durch die Vereinbarung einer Schuldübernahme kann innerhalb eines Vertragsverhältnisses der bisherige Schuldner gegen einen neuen Schuldner ausgetauscht werden. Hierbei tritt dieser vollumfänglich an die Stelle des Alt-Schuldners, wodurch dieser von seiner Leistungspflicht befreit wird.

Um den Gläubiger vor einem etwa zahlungsunfähigen neuen Schuldner zu schützen, bedarf solch ein formloser Schuldübernahmevertrag dessen Genehmigung. Sofern ein Schuldübernahmevertrag statt zwischen Alt- und Neuschuldner direkt zwischen Gläubiger und Neuschuldner geschlossen wird, so wird er unverzüglich wirksam und bedarf aufgrund des Mitwirkens des Gläubigers keiner gesonderten Genehmigung mehr.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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