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Sicherungszweckerklärung

Sobald ein Darlehensnehmer sein Immobiliendarlehen ausbezahlt bekommen hat, kann er das Geld zwar für seine ursprünglichen Planungen verwenden, aber auch das Geld für andere Zwecke missbrauchen, wodurch es am Ende zu einem weiteren Kreditbedarf kommen kann. Um solch ein Vorgehen auszuschließen, verlangen Banken häufig eine Sicherungszweckerklärung oder auch Zweckbestimmungserklärung genannt. Hierbei verpflichtet sich der Darlehensnehmer, die Darlehenssumme nur für den in der Erklärung niedergeschriebenen Zweck auszugeben.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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