.
 Startseite Baugeld

Sollzinsbindungsperiode

Wird der Zinssatz bei einem Darlehen für einen festen Zeitraum vereinbart, spricht man von der Sollzinsbindungsperiode, die vormals auch als Festzinsperiode bezeichnet werden konnte. Während dieses Zeitraums haben Kreditnehmer Planungssicherheit, denn sowohl Zinssätze als auch Kreditraten bleiben in diesem Zeitraum unverändert. Dies ist insbesondere bei steigenden Baugeld Zinsen interessant, denn diese wirken sich nicht auf die vereinbarte Sollzinsbindungsperiode aus. Bei sinkenden Baugeld Zinsen hingegen werden diese ebenfalls nicht berücksichtigt, so dass lediglich eine Umschuldung zum Ende der Sollzinsbindungsperiode möglich ist.

Bei Ratenkrediten wird der aufgenommene Kreditbetrag innerhalb der Sollzinsbindungsperiode in den meisten Fällen komplett getilgt, lediglich bei so genannten Ballonkrediten verbleibt eine Restschuld. Auch bei vielen Baufinanzierungsdarlehen verbleibt am Ende der Sollzinsbindungsperiode eine Restschuld, die dann im Rahmen eines Anschlussdarlehens weiter finanziert werden muss. Kreditgeber sind dabei sogar verpflichtet, Kreditnehmern bei ausreichender Bonität eine entsprechende Anschlussfinanzierung anzubieten, wobei natürlich auch alternative Kreditgeber gefunden werden können.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

Copyright © Competence GmbH, Baugeld Angebote Berlin
Baugeld Startseite | Sitemap | Lexikon | Partner | Datenschutz | Impressum