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Sondernutzungsrecht

Innerhalb eines Wohnkomplexes hat jeder Eigentümer sein eigenes Sondereigentum sowie seinen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum wie der Waschküche oder an Grünflächen. In der Teilungserklärung oder auch durch Vereinbarung mit den übrigen Eigentümern kann die Nutzung Einzelner an diesen gemeinschaftlichen Flächen geregelt werden.

Stellplätze vor dem Haus würden, sofern keine weitere Regel hierzu besteht allen gemeinschaftlich zustehen, bei Festlegung eines Sondernutzungsrechtes jedoch steht jedem Eigentümer, das ihm zugewiesene Sondernutzungsrecht und damit der ihm zugewiesene Stellplatz zur freien Verfügung.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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