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Sondertilgungsrecht

Bei vielen Immobiliendarlehen wird vom Darlehensnehmer aus eine Zinsbindung gewünscht, damit er seine Ausgaben für die nächsten Jahre besser kontrollieren kann. Sofern eine Zinsbindung jedoch vereinbart ist, würden alle Sondertilgungen die Berechnung des Kreditinstitutes stören und zu einem Verlust an Zinserträgen für die Bank führen. Da Banken selbstverständlich nicht unnötig Verluste erleiden wollen, ist ein Sondertilgungsrecht in solchen Fällen nur erlaubt, sofern dies vorher im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Als Gegenleistung für solch ein Sondertilgungsrecht verlangen Kreditinstitute oft einen Aufschlag auf die Baugeldzinsen oder ein anderweitiges Entgelt, um dennoch ihren angestrebten Gewinn einzunehmen.

Wurde die Zinsbindung für einen Zeitraum über zehn Jahre oder länger vereinbart, lässt der Gesetzgeber zu, dass der Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren nach Vollauszahlung den Restbetrag ganz oder teilweise über ein Sondertilgungsrecht ausgleichen kann ohne eine Entschädigung an den Darlehensgeber leisten zu müssen. Weitere Gründe können ein geplanter Verkauf der belasteten Immobilie oder auch der Bedarf eines weiteren Immobiliendarlehens sein, zu welchem das alte Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst werden muss, um dem neuen Darlehensgeber eine bessere Rangposition zu ermöglichen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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