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Teileigentum

Im Wohnungsbau unterscheidet man zwischen Sondereigentum, welches das Eigentum an Räumen zu Wohnzwecken umfasst, und das Teileigentum. Beim Teileigentum handelt es sich immer um Eigentum an Räumen, die nicht bewohnbar sind und damit beispielsweise als Arbeitsräume wie Praxisräume oder Ladengeschäfte oder eben auch als Lagerräume wie Keller und Garagen benutzt werden. Ein Teileigentum ohne gleichzeitig einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie zu besitzen, ist nicht möglich, da zu jeder Wohnung auch Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum zählen und Teileigentum sich von Sondereigentum lediglich in der Nutzung unterscheidet.

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