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Tilgungsaussetzung

Bei der Tilgung einer Eigenheimfinanzierung sind für gewöhnlich sowohl Tilgungsraten als auch Tilgungszinsen an den Kreditgeber zu leisten. Tritt der Darlehensnehmer seine Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung, eines Bausparvertrages oder ähnlichen Verträgen an das Kreditinstitut ab, so kann bereits im Darlehensvertrag eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden.

Dies bedeutet, dass keine Zahlung der Tilgungsraten stattfindet und diese stattdessen am Ende der Laufzeit als Gesamtsumme bezahlt werden. Der Darlehensnehmer muss während der Kreditlaufzeit in diesem Falle nur die Tilgungszinsen ableisten.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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