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Tilgungsersatz

Der Begriff Tilgungsersatz drückt nichts anderes aus als eine Tilgungsaussetzung. Hierbei zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgungsraten an das Kreditinstitut, sondern tritt seine Ansprüche aus Bausparverträgen oder Kapitallebensversicherungen an dieses ab.

Durch diese Abtretung hat die Bank eine ausreichende Sicherheit, dass die Forderung am Ende der Laufzeit beglichen wird, beispielsweise durch Auszahlung der Kapitallebensversicherung an das Kreditinstitut.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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