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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt eine Bestätigung über die Zahlung der Grunderwerbssteuer für eine Immobilie dar. Um die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch vollziehen zu können, muss dem Grundbuchamt die entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen. Andernfalls darf es den Eigentumswechsel trotz Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen nicht vollziehen. Der neue Erwerber sollte daher möglichst schnell die Zahlung der Grunderwerbsteuer veranlassen, um sein Eigentum auch tatsächlich zu erhalten.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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