Verkehrswert
Synonyme: Marktwert
In § 194 Baugesetzbuch (BauG) findet sich die Definition zum Verkehrswert, welche wie folgt niedergeschrieben ist: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Bei der Berechnung des Verkehrswertes werden Grundstücksbeschaffenheit, Bebauung und Lage des Grundstückes als Rahmen herangezogen und geschaut, welchen Preis die Immobilie auf dem freien Markt erzielen könnte. Am Ende wird der Durchschnitt aller erhaltenen Werte und damit der Verkehrswert (Marktwert) derselben errechnet.