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Vollstreckungsunterwerfung

Bei der Vollstreckungsunterwerfung handelt es sich um eine Verschärfung der eigentlichen Sicherheit und damit der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch, durch Unterwerfung des jeweiligen Eigentümers in die sofortige Zwangsvollstreckung, sofern er mit der Zahlung der Tilgungsraten in Verzug kommt.

Durch das Unterzeichnen einer solchen Vereinbarung verliert der Darlehensnehmer sofort bei Zahlungsverzug sein Eigentum, da vom Kreditinstitut direkt ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und das Grundstück in Geld zur Forderungstilgung umgesetzt wird. Wichtig hierbei ist, dass die dingliche Vollstreckungsunterwerfung an das Grundbuch gebunden ist und damit bei einem etwaigen Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer übergeht. Hiervon zu unterscheiden ist die persönliche Vollstreckungsunterwerfung, welche an eine Person gebunden ist.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
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