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Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung spielt insofern eine große Rolle, da die Wohnfläche ein Bestandteil des Mietvertrages oder auch eines Kaufvertrages ist und Mieter wie Käufer sich ihre Wohnungen oft auch nach der Wohnungsgröße aussuchen wollen. Maßgeblich gilt, dass zur Wohnflächen keine Zubehörräume wie beispielsweise Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Dachböden oder Garagen rechnen. Vielmehr zählen nur die Räume, die sich innerhalb der abgeschlossenen Wohnung befinden.

Man errechnet die Wohnfläche einer Wohnung anschließend aus der einzelnen Fläche der Räume, welche bei zwei Meter hohen Decken zu hundert Prozent und bei Schrägen zu fünfzig Prozent gezählt wird. Liegt die Deckenhöhe innerhalb der Schräge unter einem Meter, kann die Fläche nach der Bauverordnung nicht zur Wohnfläche gezählt werden, da der Raum kaum wohnlich genutzt werden kann. Auch Wintergärten oder Balkone werden zu fünfzig Prozent angerechnet, sofern sie ausschließlich dieser einen Wohneinheit zuzurechnen sind.

weiterführende Informationen:
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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