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Wohnungseigentumsgesetz

Synonyme: WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen, sobald eine Immobilie durch entsprechende Teilungserklärung in Wohnungseigentum und Teileigentum aufgeteilt wird. Es ist unterteilt in Vorschriften über die Begründung, die Formerfordernisse zur Begründung, Grundbuchvorschriften und die zur Teilung benötigten Verträge, aber auch in Vorschriften, welche die Verhältnisse der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und damit die Zusammensetzung der Gemeinschaft mitsamt Veräußerungsbeschränkungen, übriger Rechte und Beschränkungen regeln.

Darüber hinaus wird die Verwaltung von Wohnungseigentum sowie Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang im WEG geregelt, wobei bei Rechtsstreitigkeiten zusätzlich die Vorschriften der streitigen Gerichtsbarkeit gelten.

Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist seit 2007 endlich in § 10 Abs. 6 WEG festgesetzt worden, welche sich vor allen Dingen bei Rechtsstreitigkeiten niederschlägt.

weiterführende Informationen:
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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