Variable Darlehen
Nutzerkreis
Bauherren und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, wenn
- sie darauf spekulieren, dass die Zinsen in Zukunft sinken oder gleich bleiben,
- größere Sondertilgungen vorgesehen sind,
- eine Option zur vorzeitigen Darlehensrückzahlung gewünscht wird oder
- zu einem späteren Zeitpunkt auf langfristige Festzinskonditionen umgestiegen werden soll.
Höhe der Darlehen
- mindestens 100.000 € Gesamtdarlehen (festes und variables Darlehen)
- mindestens 25.000 € pro Darlehensanteil, bei Aufteilung in mehrere Zinsbindungen
- variabler Anteil am gesamten Darlehen: maximal 100%
Darlehensform
- Annuitätendarlehen oder
- Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Lebensversicherung bzw. fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Investmentfonds oder Bausparverträge.
- Die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre.
Konditionen für variable Darlehen
- Die Anpassung der variablen Zinsen erfolgt vierteljährlich analog zu der Entwicklung des 3- Monats-EURIBOR-Satzes. Das bedeutet, die Konditionsbasis für den variablen Nominalzins ist der 3-Monats-EURIBOR, d. h. die Neufestlegungen der Zinsen erfolgen viermal jährlich, jeweils zu Beginn eines neuen Quartals. Die Kondition wird - nach Überschreiten der Bandbreite von 0,05 Prozentpunkten - um die Abweichung zu dem bisher zugrundeliegenden 3- Monats- EURIBOR angepasst. Fixer Zinsaufschlag auf den Referenzzins zur Ermittlung der Kundennominalkondition: 2,75%
- Tilgung: 1% bis 5% p.a.
- Teilvalutierungszuschlag: 1%
- Bereitstellungszinsen: 6 Monate bereitstellungszinsfrei, danach: 0,25% pro Monat
- Eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 10,00 € p.a. ist jährlich nachschüssig, jeweils mit der Leistungsrate zum Jahresultimo fällig.
Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- Jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
- Bei einer Erhöhung des Zinssatzes kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Sondertilgungsrecht für variable Darlehen
- Der Darlehensnehmer ist über das vorgenannte gesetzliche Kündigungsrecht hinaus berechtigt, jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Sondertilgung in Höhe von mindestens 2.500 € mit einer Vorankündigung von einem Monat zu leisten. Das Sondertilgungsrecht kann erstmals zum Ende des Kalendervierteljahres, in dem die Vollauszahlung erfolgte, ausgeübt werden.