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Variable Darlehen

Nutzerkreis

Bauherren und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, wenn

  • sie darauf spekulieren, dass die Zinsen in Zukunft sinken oder gleich bleiben,
  • größere Sondertilgungen vorgesehen sind,
  • eine Option zur vorzeitigen Darlehensrückzahlung gewünscht wird oder
  • zu einem späteren Zeitpunkt auf langfristige Festzinskonditionen umgestiegen werden soll.

Höhe der Darlehen

  • mindestens 100.000 € Gesamtdarlehen (festes und variables Darlehen)
  • mindestens 25.000 € pro Darlehensanteil, bei Aufteilung in mehrere Zinsbindungen
  • variabler Anteil am gesamten Darlehen: maximal 100%

Darlehensform

  • Annuitätendarlehen oder
  • Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Lebensversicherung bzw. fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Investmentfonds oder Bausparverträge.
  • Die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre.

Konditionen für variable Darlehen

  • Die Anpassung der variablen Zinsen erfolgt vierteljährlich analog zu der Entwicklung des 3- Monats-EURIBOR-Satzes. Das bedeutet, die Konditionsbasis für den variablen Nominalzins ist der 3-Monats-EURIBOR, d. h. die Neufestlegungen der Zinsen erfolgen viermal jährlich, jeweils zu Beginn eines neuen Quartals. Die Kondition wird - nach Überschreiten der Bandbreite von 0,05 Prozentpunkten - um die Abweichung zu dem bisher zugrundeliegenden 3- Monats- EURIBOR angepasst. Fixer Zinsaufschlag auf den Referenzzins zur Ermittlung der Kundennominalkondition: 2,75%
  • Tilgung: 1% bis 5% p.a.
  • Teilvalutierungszuschlag: 1%
  • Bereitstellungszinsen: 6 Monate bereitstellungszinsfrei, danach: 0,25% pro Monat
  • Eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 10,00 € p.a. ist jährlich nachschüssig, jeweils mit der Leistungsrate zum Jahresultimo fällig.

Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

  • Jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
  • Bei einer Erhöhung des Zinssatzes kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.

Sondertilgungsrecht für variable Darlehen

  • Der Darlehensnehmer ist über das vorgenannte gesetzliche Kündigungsrecht hinaus berechtigt, jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Sondertilgung in Höhe von mindestens 2.500 € mit einer Vorankündigung von einem Monat zu leisten. Das Sondertilgungsrecht kann erstmals zum Ende des Kalendervierteljahres, in dem die Vollauszahlung erfolgte, ausgeübt werden.
Zinsen für variable Darlehen

 

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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