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Sondereigentum

Sondereigentum ist neben einem Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum ein Bestandteil des Wohnungseigentums innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Um bei Mehrfamilienhäusern verschiedenen Eigentümern ihre Wohnungen zuzuweisen, nimmt man sich die Teilungserklärung heran, da Sondereigentum nach § 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nur durch Teilungserklärung oder durch einen Vertrag aller Miteigentümer begründet werden kann.

Nach § 5 WEG gehören zum Sondereigentum nicht nur die Wohnung inklusive Einbaumöbeln, Bodenbeläge, Tapeten und sanitären Anlagen sondern auch beispielsweise der Kellerraum oder ein zugehöriger Dachboden. Man kann sagen, dass alles, was nicht gemeinschaftlich von allen Eigentümern genutzt werden darf, sondern nur einem einzigen Eigentümer zusteht, auch dessen Sondereigentum ist.

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