Wohnungseigentum
Wohnungseigentum beschreibt, wie der Name selbst schon sagt, das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Hauses und damit an einer Eigentumswohnung. Damit ist Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung innerhalb eines Wohnkomplexes und ist somit auch verbunden mit einem Gemeinschaftseigentum an gemeinsamen Räumen wie beispielsweise der Waschküche.
Eine Sonderform beim Wohnungseigentum stellen Doppelhaushälften dar, welche im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes dann nicht wie ein Haus sondern wie eine Wohnung behandelt werden.