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Baugeld-Lexikon



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Als Gebäudewert bezeichnet man den Wert aller auf einem Grundstück befindlichen Gebäude ohne Rücksicht auf den Wert des Grundstückes selbst.
 
Bei großen Wohnkomplexen gibt es neben dem Sondereigentum auch Gemeinschaftseigentum, welches allen Wohnparteien in Gesamtheit zusteht.
 
Die Gemeinschaftsordnung stellt neben Aufteilungsplan und Teilungserklärung die wichtigste Grundlage für das Zusammenleben der einzelnen Eigentümer dar.
 
Beim Erwerb einer Immobilie werden in jedem Falle Notar- und Gerichtskosten fällig. Die Gerichtskosten werden aufgrund der Vorschriften der Kostenordnung für Notare als auch der Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben.
 
Als Gesamtlaufzeit bezeichnet man die gesamte Dauer eines Darlehensvertrages vom Zeitpunkt der ersten Auszahlung ab bis zur vollständigen Tilgung durch den Darlehensnehmer.
 
Gesamtschuldner drückt aus, dass jeder Schuldner seinerseits die geforderte Leistung erbringen muss, auch wenn es sich hierbei um die gesamte Schuld handelt.
 
Bei einer Gewährleistungsbürgschaft bürgt die Bank des Bauunternehmers für den Fall der Insolvenz und ist dann für die Beseitigung der Mängel zuständig.
 
Als Gläubiger bezeichnet man jemanden, der einen Anspruch gegen einen anderen (Schuldner) aufgrund eines Schuldverhältnisses vorweisen kann.
 
Bei einer normalen Grundschuld wird die Grundschuld in das Grundbuch eines Grundstückes eingetragen, wohingegen bei einer Globalgrundschuld immer mehrere Grundbücher mit derselben Grundschuld belastet werden.
 
Ein Grundbuch ist grob gesagt ein Verzeichnis von Grundstücken in schriftlicher Form zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und zur Offenlegung aller Lasten die ein Grundstück betreffen.
 
Das Grundbuchamt ist die Behörde, in welcher die Grundbücher sowie die zugehörigen Grundakten verwahrt und Einträge in die Grundbücher vorgenommen werden.
 
Bei Verhandlungen mit Kreditinstituten kann der Einblick in das Grundbuch erforderlich sein, um den Wert des Grundstückes anhand seiner verzeichneten Größe einschätzen und eventuell eingetragene Rechte Dritter entdecken zu können.
 
Für jedes einzelne Grundstück einer Gemeinde wird ein eigenes Grundbuchblatt innerhalb des Grundbuches angelegt. Eine Besonderheit unter den Grundbuchblättern stellt Wohneigentum dar, auch hier wird für jede Wohneinheit ein eigenes Grundbuch angelegt und findet sich nicht etwa als Grundbuchblatt innerhalb des Grundstücksgrundbuches wieder.
 
Das Recht der Grundbucheinsicht ist in der Grundbuchordnung geregelt und gestattet nur denjenigen Personen eine Einsicht, welche ein berechtigtes Interesse an der Einsicht nachweisen können.
 
Die Grunderwerbsteuer wird in Deutschland aufgrund des Grunderwerbsteuergesetzes beim Erwerb von Grundstücken erhoben. Direkt mit Abschluss des Kaufvertrages beim Notar entsteht der Anspruch des Staates auf Zahlung der Grunderwerbsteuer.
 
Ein Grundpfandrecht dient zur Sicherung von Baugeld dank Eintragung ins Grundbuch der betreffenden Immobilie, da der Gläubiger bei Nichterfüllen der Forderung direkt in das Grundstück vollstrecken darf.
 
Bei einem Grundpfandrechtsgläubiger handelt es sich um den Kreditgeber und damit den Gläubiger, für den ein Grundpfandrecht im Grundbuch des jeweiligen Darlehensnehmers eingetragen wurde.
 
Als Grundschuld bezeichnet man ein dingliches Recht, welches einen Gläubiger berechtigt, einen anderen (Schuldner) aus einem Grundstück oder auch einem grundstücksgleichen Recht zur Zahlung eines Geldbetrages aufzufordern.
 
Unter einer Grundschuldbestellung versteht man die zur notariellen Beurkundung abgegebene Zustimmung eines Eigentümers, dass sein Grundstück mittels Eintragung einer Grundschuld belastet werden darf.
 
Ein Grundschulddarlehen ist nichts anderes als ein Kredit über eine zuvor vereinbarte Kreditsumme mit gleichbleibenden Tilgungsraten und einem bestimmten Zins über einen ebenfalls zuvor vereinbarten Zeitraum.
 
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die von einer Gemeinde oder Stadt gemäß Art. 106 VI Grundsteuergesetz (GrStG) auf die Immobilie selbst erhoben wird.
 
Juristisch ist man sich darüber einig, dass ein Grundstück ein räumlich begrenzter Teil der Erdoberfläche ist, welcher in einem Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt oder durch eigene Nummer in einem Bestandsverzeichnis bei einem Gemeinschaftsgrundbuch verzeichnet ist.
 
Der Verkauf einer Immobilie findet in jedem Falle durch einen schriftlichen Grundstückskaufvertrag statt, welcher von einem Notar beurkundet werden muss.
 
Gutachterkosten fallen in der Regel dann an, wenn nach Abschluss der Bauzeit offensichtliche oder versteckte Mängel des Bauwerks auftreten.
 
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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