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Grundsteuer

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die von einer Gemeinde oder Stadt gemäß Art. 106 VI Grundsteuergesetz (GrStG) auf die Immobilie selbst erhoben wird. Als Berechnungsgrundlage wird der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert genommen und anschließend zwischen Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben.

Nach den §§ 13 bis 18 GrStG beträgt die Grundsteuer für Einfamilienhäuser bis zum Einheitswert von 38.346,89 Euro 2,6 Promille, für einen darüber hinausgehenden Einheitswert weitere 3,5 Promille. Zweifamilienhäuser liegen bei 3,1 Promille und andere Grundstücke bei 3,5 Promille ohne weitere Grenzen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
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