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Baugeld-Lexikon



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Bevor ein Bauherr für sein Bauvorhaben die Genehmigung der Baubehörde erhält, muss er beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag einreichen.
 
Manche Bauprojekte bedürfen keiner Genehmigung durch die Baubehörde, z. B. im Bereich eines festgesetzten Bebauungsplanes. In diesen Fällen muss der Bauherr auch keinen Bauantrag einreichen, sondern es genügt eine schriftliche Bauanzeige an die zuständige Baubehörde.
 
Die Baubeschreibung ist quasi der Arbeitsplan für das Bauunternehmen. In ihr sind alle Einzelheiten zum verwendeten Material und zur Ausstattung des Gebäudes geregelt.
 
(Baudarlehn)
Baudarlehen sind, wie der Name schon sagt, spezielle Darlehen rund um Bauvorhaben. Sie werden somit nur für bauliche Veränderungen, bauliche Maßnahmen, Umschuldungen oder den Erwerb einer Immobilie verwandt.
 
Unter Bauerwartungsland versteht man umgangssprachlich Land, welches in naher Zukunft zu Bauland umgewandelt wird. Es wird unterschieden in objektives Bauerwartungsland und in subjektives Bauerwartungsland.
 
Sofern man für die Errichtung eines Neubaus auf einem Grundstück Baugeld benötigt, so wird dies meist nicht in einem ausgezahlt, sondern in Teilbeträgen anhand von so genannten Baufortschritten.
 
Als Baugeld bezeichnet man allgemein die Finanzmittel, die zum Errichten oder der Sanierung einer Immobilie benötigt werden. Hierzu zählen vor allen Dingen Hypothekendarlehn, Versicherungsdarlehen und auch Bauspardarlehen.
 
Mit Erteilung einer Baugenehmigung wird einem Bauherrn die Durchführung seines Bauvorhabens durch die Baubehörde erlaubt. Um solch eine Genehmigung zu erhalten, muss der Bauherr zunächst einen vollständigen Bauantrag einreichen.
 
Ein Bauherr ist, wie der Name schon sagt, der Herr über den Bau und damit der Auftraggeber des geplanten Bauvorhabens.
 
Sollte Dritten Schaden entstehen, ist der Bauherr zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, auch wenn er zur Durchführung der Arbeiten andere Personen wie beispielsweise Architekten oder Handwerker beauftragt hat.
 
Um den Bauherren vor größeren Schadenersatzklagen zu bewahren, ist es empfehlenswert, eine Versicherung zur Deckung der Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.
 
Als Baujahr von Gebäuden gilt das Jahr der bezugsreifen Fertigstellung, auch wenn diese später durch Schäden kurzzeitig unbewohnbar wurden.
 
Als Baukosten bezeichnet man alle Kosten, die während der Errichtung eines Gebäudes unmittelbar für dieses anfallen. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Arbeitsleistungen, Material und Hilfsmittel.
 
Unter Baulasten versteht man Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen, welche das Grundstück betreffen.
 
Unter Baunebenkosten fallen alle Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige, Gebühren für Baugenehmigungen, Finanzierungskosten und Kosten der Bauversicherungen.
 
(BauO)
Die Bauordnung regelt die Einhaltung von Grenzabständen, die Einhaltung von Statikvorschriften, Schall-, Brand- und Wärmeschutz, die Verkehrssicherheit sowie viele weitere Vorschriften.
 
Zweck des Bausparens ist der Erwerb des Anpruches auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Hierzu spart der Bausparer auf einem Bausparvertrag zunächst eine gewisse Summe an, um sich später diese auszahlen zu lassen. Den Differenzbetrag zur Bausparsumme kann er als Bauspardarlehen erhalten.
 
Als Bausparguthaben bezeichnet man das Kapital, welches sich bei einem abgeschlossenen Bausparvertrag mit den Jahren auf dem Bausparkonto ansammelt.
 
Im Regelfall zahlt der Bausparer in seinen Bausparvertrag erst ein und erhält später das Baugeld ausgezahlt. Falls der Bausparer das Geld jedoch früher benötigt und der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde, kann er ein Bausparsofortdarlehen über die gesamte Bausparsumme aufnehmen.
 
Die Bausparsumme ist die Summe, die beim Abschluss eines Bausparvertrages vereinbart wird und anhand derer sich die Gebühr, die Tilgungsraten und das Sparguthaben berechnen.
 
Innerhalb eines Bausparvertrages zwischen Bausparkasse als Kreditinstitut und Bausparer als Darlehensnehmer bedarf es gewisser Bedingungen, die im Bauspartarif geregelt sind.
 
(BSV)
Unter einem Bausparvertrag versteht man einen Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer, dessen vorrangiges Ziel es ist, einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu erwerben. Hierbei werden die gewünschte Bausparsumme sowie ein fester Prozentsatz der Verzinsung des Guthabens sowie des Baugeldes für die gesamte Laufzeit vertraglich festgesetzt.
 
Als Bauträger bezeichnet man ein Unternehmen, welches sich zum Ziel gemacht hat Wohn- und Gewerbeimmobilien zu erbauen und anschließend weiter zu veräußern.
 
Dadurch dass die Einzelauszahlungen nach Baufortschritt und damit innerhalb der Bauzeit bezahlt werden, spricht man bei den anfallenden Zinsen auch von Bauzeitzinsen.
 
Meist verlangen Kreditinstitute eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ihren Kreditnehmern, welche direkt mit der ersten Tilgungsrate an die Bank zu bezahlen ist.
 
In einem Bebauungsplan legt die jeweilige Gemeinde für eine bestimmte Fläche Art und Maß der zulässigen Bebauung fest und regelt, welche Nutzungen möglich sind.
 
Bei einer Beleihung handelt es sich um die Gewährung eines Hypothekenkredites aufgrund einer Sicherheit. Nach § 12 Hypothekenbankgesetz darf der Beleihungswert den Verkaufswert nicht übersteigen.
 
Der Beleihungsauslauf wird generell in Prozent ausgedrückt und stellt den Anteil des Beleihungswertes der Immobilie dar, der über das Baugeld finanziert wird.
 
Als Beleihungsgrenze bezeichnet man den Prozentwert einer Sicherheit, welche vom Kreditinstitut bei der Bewertung der Sicherheit maximal herangezogen werden kann.
 
Ein Beleihungsobjekt ist, wie der Name schon sagt, ein Objekt und damit eine Immobilie, die als dingliche Sicherheit für eine Finanzierung dient.
 
Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.
 
Bereitstellungszinsen werden je nach Kreditinstitut bereits nach einem Monat oder auch erst nach bis zu zwölf Monaten fällig. Sie werden nur auf den noch nicht ausgezahlten Teilbetrag berechnet.
 
Bei einer notariellen Urkunde geben alle Vertragsbeteiligten ihre Erklärungen dem Notar gegenüber mündlich bekannt, welcher diese schriftlich zusammenfasst.
 
(BWK)
Unter Bewirtschaftungskosten fallen alle Kosten, die zum Erhalt einer Immobilie aufgewandt werden müssen. Man unterscheidet hierbei in umlagefähige und nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten.
 
Als Bodenwert wird der Wert bezeichnet, den das Grundstück ohne jegliche Bebauung aufweisen würde.
 
Die Bonität umschreibt die Kreditwürdigkeit einer Person oder Einrichtung. Zur Ermittlung bedienen sich Kreditinstitute unter anderem auch der SCHUFA.
 
Grundsätzlich sind alle Grundschulden zunächst Briefgrundschulden, das heißt, sie werden nicht nur ins Grundbuch eingetragen, sondern es wird noch zusätzlich vom Grundbuchamt ein so genannter Grundschuldbrief ausgestellt.
 
Bei Bruchteilseigentum steht das Eigentum an einer Sache mehreren Miteigentümern zu einem gewissen Bruchteil zu, über den jeder (im Gegensatz zum Gesamthandseigentum) frei und selbst verfügen kann.
 
In der früher häufig vereinbarten Bruttokaltmiete sind die Kaltmiete sowie die kalten Betriebskosten enthalten, wobei über letztere nicht abgerechnet wird. Die Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung werden dagegen gesondert abgerechnet.
 
Bei der Buchgrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, bei welcher in Abteilung drei des Grundbuches der Vermerk "ohne Brief" eingetragen wird.
 
Unter einer Bürgschaft versteht man einen Vertrag, in dem sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, anstelle des eigentlichen Schuldners für die Erfüllung der Verbindlichkeit einzutreten.
 
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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