Baugeld-Lexikon
S
Der Begriff Sachwert verkörpert den wirklichen Wert einer bestimmten Sache unabhängig von eventuellen Geldwertschwankungen wie beispielsweise durch Inflation.
(Schätzungskosten)
Manche Banken verlangen bei der Vereinbarung von Immobilienfinanzierungen eine Schätzung der Immobilie, die als Sicherheit dienen soll.
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
Durch eine SCHUFA-Auskunft kann ein Kreditinstitut Daten abrufen und sich ein Bild über den jeweiligen Vertragspartner und damit auch über seine Kreditwürdigkeit machen.
Bei allen Vertragsverhältnissen, die auf einer Gegenleistung begründet sind, gibt es zwei Vertragsparteien, den Gläubiger und den Schuldner. Der Gläubiger "glaubt" dem Schuldner, dass dieser seine Forderung begleichen wird.
Bei einem Schuldnerwechsel werden generell alle Schulden aus dem Vertragsverhältnis übernommen, auch befristete oder bedingte Schulden können hierbei übertragen werden.
Durch die Vereinbarung einer Schuldübernahme kann innerhalb eines Vertragsverhältnisses der bisherige Schuldner gegen einen neuen Schuldner ausgetauscht werden.
(Eigenleistungen)
Bei Bauvorhaben versteht man unter Selbsthilfe die in Eigenleistung erbrachten Bauleistungen. Die so ersparten Lohnkosten kann man (ohne Ansatz der Mehrwertsteuer) wie Eigenkapital berücksichtigen. Unter Nachbarhilfe vesrsteht man in diesem Zusammenhang, wenn die Leistung von Nachbarn erbracht wird.
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede einer Vorausklage, und das Kreditinstitut kann damit wählen, ob es die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner oder gegen den Bürgen durchführt.
Es gibt verschiedene Formen von Sicherheiten, durch die sich eine Bank absichern kann. So zum Beispiel das Grundpfandrecht, die Bürgschaft oder die Abtretung.
Die Sicherungshypothek wird ebenso wie die Hypothek im Grundbuch eingetragen, jedoch wandelt sie sich nach Erlöschen der Forderung nicht in eine Eigentümergrundschuld, sondern erlischt direkt kraft Gesetzes.
Bei der Sicherungszweckerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, die Darlehenssumme nur für den in der Erklärung niedergeschriebenen Zweck auszugeben.
Die Sollzinsen werden für Sollsalden bei Baukrediten und auf Girokonten berechnet. Grundlage der Zinsberechnung ist der Sollbetrag sowie der Zeitraum der Kontoüberziehung bzw. der Inanspruchnahme des Baukredites.
Wird der Zinssatz bei einem Darlehen für einen festen Zeitraum vereinbart, spricht man von der Sollzinsbindungsperiode, die vormals auch als Festzinsperiode bezeichnet werden konnte.
Man kann sagen, dass alles, was nicht gemeinschaftlich von allen Eigentümern genutzt werden darf, sondern nur einem einzigen Eigentümer zusteht, auch dessen Sondereigentum ist.
Bei Festlegung eines Sondernutzungsrechtes steht jedem Eigentümer, das ihm zugewiesene Sondernutzungsrecht z.B. ein zugewiesene Stellplatz zur freien Verfügung.
Als Sondertilgungen bezeichnet man alle außerordentlichen Zahlungen zusätzlich zum normalen Tilgungsverlauf eines Immobiliendarlehens.
Sofern der Darlehensnehmer ein Sondertilgungsrecht wünscht, muss dieses im Darlehensvertrag vereinbart werden. Der Darlehensgeber verlangt für ein solches Sondertilgungsrecht häufig einen Zinszuschlag.
(Mietabtretung)
Bei Renditeobjekten dienen neben dem Objekt selbst häufig die Mieteinnahmen als Sicherheit. Diese werden an das Kreditinstitut abgetreten. Wenn der Mieter hierüber nicht informiert wird, handelt es sich um eine stille Mietabtretung.
Um ein Haus errichten zu können, ist eine Gründung erforderlich. Für den Neubau eines Hauses wird dabei meist eine Bodenplatte genutzt, aber auch Streifenfundamente können diese Aufgabe wahrnehmen.