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Baugeld-Lexikon



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Als Damnum bezeichnet man die Differenz aus dem Auszahlungsbetrag und dem Betrag, den der Darlehensnehmer an das Kreditinstitut zurückzuzahlen hat.
 
(Darlehn)
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen, zwischen zwei Parteien geschlossenen Vertrag, bei dem der Darlehensnehmer durch den Darlehensgeber Geld oder Sachen zur Verfügung auf Zeit erhält.
 
Nachdem auf Grundlage einer unverbindlichen, formgebundenen Finanzierungsanfrage dem Baugeld-Interessenten in der Regel ein verbindliches Konditionsangebot übermittelt wurde und dies ihm zusagt, wird ein verbindlicher Darlehensantrag bei einer Bank gestellt.
 
Die Darlehensbedingungen beschreiben die Konditionen, zu denen ein Kredit durch den Darlehensgeber an den Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt wird.
 
Der Darlehensbetrag ist die im Darlehensvertrag vereinbarte Darlehenssumme, die auch Nominalbetrag genannt wird.
 
Die Darlehensbewilligung ist die Einverständniserklärung des Kreditinstituts zu einem Darlehensantrag, welche erteilt wird, wenn die Kreditwürdigkeit und alle Sicherheiten für positiv befunden worden sind.
 
Bei einem Darlehensgeber kann es sich sowohl um Banken, Sparkassen, Versicherungen oder auch Bausparkassen handeln.
 
Als Darlehensnehmer bezeichnet man eine Person, welche nicht ausreichend finanzielle Mittel für ein von ihr geplantes Objekt aufweisen kann.
 
Unter einem Darlehensnominalbetrag ist der Nennbetrag eines Darlehens zu verstehen. Dieser steht im Darlehensvertrag und in ihm sind weder Baugeldzinsen und Disagio noch etwaige Gebühren berücksichtigt.
 
Ein Darlehensvertrag kommt entweder durch Darlehensantrag seitens des Darlehensnehmers und anschließende Annahmeerklärung durch das Kreditinstitut oder durch Darlehensbewilligung durch das Kreditinstitut und Annahmeerklärung durch den Darlehensnehmer zustande.
 
Beim Darlehenszins, auch Nominalzins genannt, handelt es sich um den in Prozent angegebenen Zinssatz eines Darlehens. Bei Annuitätendarlehen wird der Darlehenszinssatz pro Jahr angegeben, da hier die Tilgung (Tilgungsrate plus Zinstilgung) ein festgesetzter gleichbleibender Betrag ist.
 
Die Darlehenszusage ist die Darlehensbewilligung des Kreditinstituts, welche im Anschluss durch Annahmeerklärung des Kreditnehmers zu unterschreiben ist.
 
Als dingliche Sicherheiten bezeichnet man die Rechte am Eigentum des Schuldners, die dieser dem Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens übertragen hat.
 
(Abgeld)
Wird bei einem Baudarlehen ein Disagio von fünf Prozent vereinbart, so beträgt die Auszahlungssumme lediglich 95 Prozent der vereinbarten Darlehenssumme.
 
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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