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Nominalzinssatz

Synonyme: Nominalzins

Der Nominalzins ist der Zinssatz, den Darlehensnehmer auf ihr von der Bank vergebenes Immobiliendarlehen bezahlen müssen. Er berechnet sich immer auf den Nominalbetrag der Finanzierung, der ggf. aufgrund eines Disagio vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag abweichen kann. Der Nominalzinssatz wird bei Immobilienfinanzierungen in der Regel pro Jahr (p. a. - pro anno) angegeben und kann für eine bestimmte Zeit befristet sein (Zinsbindung). Am Ende der Zinsbindung ist das Immobiliendarlehen nicht in jedem Fall vollständig getilgt, eine Neuvereinbarung der Hypothekenzinsen ist daher nötig.

Der Nominalzins ist für Darlehensnehmer in erster Linie deshalb so wichtig, weil anhand dessen sowie der vereinbarten Tilgung die monatliche oder vierteljährliche Rate ermittelt wird. Auch gibt er natürlich an, mit welchen Gesamtkosten des Darlehens der Kreditnehmer rechnen muss.

Wird ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, werden sowohl der Darlehensnominalbetrag sowie der Nominalzinssatz, die Zinsbindung und die Tilgung im Darlehensvertrag fixiert.

Der Nominalzins ist aber nicht zu verwechseln mit dem Effektivzins, der bei Immobiliendarlehen in der Regel höher ausfällt. Er beinhaltet beispielsweise auch die Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme stehen, und gibt somit die tatsächlichen Kosten der Hausfinanzierung an. Um Verbrauchern den Überblick zu erleichtern, sind die Banken aufgrund des Verbraucherinformationsgesetztes zur Angabe des effektiven Jahreszinses verpflichtet.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
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