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Baugeld-Lexikon



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(Teilvalutierungszuschläge)
Sofern ein Immobiliendarlehen nicht in einer Summe sondern in Teilbeträgen passend zum Baufortschritt ausbezahlt wird, fallen so genannte Teilauszahlungszuschläge an.
 
Beim Teileigentum handelt es sich um Eigentum an Räumen, die nicht bewohnbar sind und damit beispielsweise als Arbeitsräume oder Lagerräume wie Keller und Garagen benutzt werden.
 
Möchte der Eigentümer, dass sowohl Grundstück als auch die Baulichkeiten in einzelne Wohnungen aufgeteilt und anschließend an einzelne Eigentümer verkauft werden, so bedarf es einer Teilungserklärung.
 
(Teilauszahlungszuschlag)
Ein Teilvalutierungszuschlag oder auch Teilauszahlungszuschlag kann dann fällig werden, wenn eine Hausfinanzierung nicht als Gesamtsumme ausbezahlt sondern in Teilbeträge gegliedert wird.
 
Tilgung ist die Rückzahlung der Darlehenssumme in einzelnen Raten, sowohl als gleichbleibende Raten (Annuitätendarlehen) als auch in unterschiedlichen Raten (Tilgungshypothek) oder auch durch Zahlung einer einzigen Rate.
 
Tritt der Darlehensnehmer seine Ansprüche z. B. aus einem Bausparvertrag oder aus einer Kapitallebensversicherung an das Kreditinstitut ab, so kann bereits im Darlehensvertrag eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden.
 
Ein hoher Tilgungsbetrag verkürzt die Laufzeit einer Hausfinanzierung, da diese schneller abbezahlt wird. Bei einem niedrigen Tilgungsbetrag ist es umgekehrt.
 
Bei Tilgungsdarlehen sind die Tilgungsraten immer ein Fixbetrag und die Baugeldzinsen werden zu jeder Tilgungsrate aus der jeweiligen Restforderung errechnet.
 
Bei einem Tilgungsersatz zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgungsraten an das Kreditinstitut, sondern tritt einen Bausparvertrag oder eine Kapitallebensversicherung ab.
 
(tilgungsfreie Jahre)
Um die Finanzlage des Darlehensnehmers nicht direkt ab Auszahlung mit Tilgungsraten zu belasten, verzichten manche Kreditinstitute in den ersten Jahren auf die Tilgung.
 
Ein Tilgungsplan dient zur Übersicht bei Immobilienfinanzierungen, da er alle Rückzahlungen bis zum Laufzeitende und der vollständigen Darlehenstilgung übersichtlich aufzeigt.
 
Mit Hilfe des Tilgungssatzes ermittelt das Kreditinstitut die Höhe der Tilgungsraten, wobei der Tilgungssatz selbst der Prozentsatz der Tilgung pro Jahr ist.
 
Über die Tilgungsverrechnung gibt das Kreditinstitut dem Darlehensnehmer darüber Auskunft, wann es den Eingang der Tilgungsraten in die Restschuld einrechnet.
 
Bei einem Treuhandauftrag tritt ein Notar oder eine andere Bank als Treuhänder auf. Die Ablösesumme wird auf ein Treuhandkonto gezahlt und darf nur zur Ablösung an die ursprüngliche Bank ausgezahlt werden.
 
Erst nachdem vom Treuhänder die Ablösesumme an das ursprüngliche Kreditinstitut ausbezahlt wurde, sind die Ablösung und damit der neue Darlehensvertrag vollzogen worden.
 
Ein Treuhandkonto ist ein Konto, welches durch einen Treuhänder wie beispielsweise einem Notar oder einem Rechtsanwalt für eine andere Person geführt wird.
 
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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