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Treuhandauftrag

Sofern ein Darlehensnehmer zusätzlich zu einer laufenden Hausfinanzierung noch ein weiteres Immobiliendarlehen benötigt, hat er die Möglichkeit beide Immobilienkredite zusammenzulegen, indem die erste Hausfinanzierung abgelöst wird. Da hierbei auch die Sicherheiten mit übertragen werden, erfolgt solch eine Ablösung meist über einen Treuhandauftrag, um die Sicherheit nicht vor Zahlung der Ablösesumme zu verlieren.

Bei solch einem Treuhandauftrag tritt ein Notar oder eine andere Bank als Treuhänder ein und erhält die Ablösesumme auf ein Treuhandkonto bezahlt, unter der Auflage dieses Geld nur zu einem bestimmten Zweck auszuzahlen. Bei der Ablösung liegt der Zweck dann darin, dass der Notar den Eingang der Ablösesumme auf dem Treuhänderkonto kundgibt und daraufhin die entsprechenden Sicherheiten an das ablösende Kreditinstitut übergeben werden. Nach Vollzug dieser Übertragung zahlt der Treuhänder die ihm zum Ablösezweck überlassene Summe an die ursprüngliche Bank und die Ablösung ist vollständig vollzogen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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