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Sicherheiten

Bei der Vergabe von Immobilienfinanzierungen würden Banken ohne entsprechende Sicherheiten des Darlehensnehmers ein hohes Eigenrisiko eingehen. Kann der Darlehensnehmer dann aufgrund mangelnden Vermögens dann die Hausfinanzieurng nicht zurückzahlen, bliebe das Kreditinstitut auf den offenen Forderungen sitzen und hätte hohe Verluste zu verzeichnen. Um dem vorzubeugen, verlangen Banken in der Regel eine Sicherheit von ihrem Vertragspartner, welche in unterschiedlicher Form vorliegen kann.

Eine Sicherheitsmöglichkeit wären Grundpfandrechte, bei denen die Bank aufgrund des Vertrages ein Grundpfandrecht in das Grundbuch der sichernden Immobilie eintragen lässt und damit bei Forderungsausfall in dieses Grundstück eine Zwangsvollstreckung durchführen kann.

Auch Bürgschaften werden von Banken akzeptiert, da hier der Bürge vollumfänglich in das Schuldverhältnis eintritt und für die vertragliche Forderung mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Eine weitere Möglichkeit bilden Zessionen (Abtretungen), da bei ihnen der Darlehensnehmer beispielsweise seine Lohn- und Gehaltsansprüche oder seine Ansprüche aus Lebensversicherung an den Kreditgeber abtritt.

Übrig bleiben nun noch die Möglichkeiten einer Verpfändung, wobei hier beispielsweise Wertpapierbestände verpfändet werden, und die Variante der Sicherungsübereignung bei welcher bewegliche Sachen durch § 930 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwar auf dem Papier aber nicht materiell übergeben werden. Meistens werden hier Fahrzeuge sicherungsübereignet, wobei der Fahrzeugbrief an die Bank übergeben wird und das Fahrzeug selbst aber beim Darlehensnehmer verbleibt.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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