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Bürgschaft

Unter einer Bürgschaft versteht man einen Vertrag, in dem sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, anstelle des eigentlichen Schuldners für die Erfüllung der Verbindlichkeit einzutreten. Grundlage für Bürgschaften sind Schuldverhältnisse, bei denen dem Schuldner die Sicherheiten des Gläubigers nicht ausreichen und die Sicherheiten des Bürgens zusätzlich hinzuzuziehen sind.

Anders als bei normalen Verträgen ist ein Bürgschaftsvertrag ein einseitig verpflichtender Vertrag, da der Gläubiger keine Nachteile erhält, der Bürge jedoch in vollem Umfang für die Schuld mithaftet. Damit eine Bürgschaftserklärung ihre Gültigkeit erhält, bedarf es einer schriftlichen Erklärung durch den Bürgen, die unter anderem die Nennung der Hauptschuld und des Gläubigers erfordert.

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