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Baugeld-Lexikon



V
(Auszahlung)
Unter der Valutierung versteht man die Auszahlung einer Eigenheimfinanzierung, welche immer erst dann erfolgen kann, sobald alle Auszahlungsvoraussetzungen gegeben sind.
 
(variable Zinsen)
Bei variablen Hypothekenzinsen können Kreditinstitute ihre Baugeldzinsen immer der entsprechenden Marktlage anpassen, um ihre eigenen Zinsverluste möglichst gering zu halten.
 
Verbrauchern gegenüber sieht der Staat ein Schutzbedürfnis. Aus diesem Grund wurde das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) ins Leben gerufen und später durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz direkt in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert.
 
(Marktwert)
Bei der Berechnung des Verkehrswertes werden Grundstücksbeschaffenheit, Bebauung und Lage des Grundstückes als Rahmen herangezogen und geschaut, welchen Preis die Immobilie auf dem freien Markt erzielen könnte.
 
Um immer den aktuellen Verkehrswert zu erhalten, bedienen sich die Finanzämter einer bestimmten Rechenmethode, welche umgangssprachlich auch als Verkehrswertmethode bezeichnet wird.
 
Bei Vorhandensein einer Vertragserfüllungsbürgschaft tritt für den Darlehensnehmer noch zusätzlich ein Bürge ein, welcher dafür haftet, dass der Darlehensnehmer selbst seinen Teil des Vertrags ordnungsgemäß erfüllt.
 
Bei der Vollstreckungsunterwerfung handelt es sich um eine Verschärfung der eigentlichen Sicherheit und damit der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.
 
Sofern innerhalb einer Zinsfestschreibung der Darlehensnehmer außerplanmäßig das Immobiliendarlehen zurückbezahlt, muss er der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
 
Befindet sich im Grundbuch bereits eine Eintragung einer Grundschuld, so fungiert diese Grundschuld für ein weiteres Kreditinstitut als Vorlast.
 
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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