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Unter die Herstellungskosten fallen alle Kosten, welche unmittelbar mit der Erbauung einer Immobilie in Zusammenhang stehen wie beispielsweise Kosten für Erstellung des Roh- und Innenausbaus.
 
Eine Hypothek ist eine Form des Grundpfandrechtes und in § 1113 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zutreffend umschrieben.
 
2005 wurde das ursprüngliche Hypothekenbankgesetz mitsamt der Definition von Hypothekenbanken durch das Pfandbriefgesetz abgelöst. Durch diese Neuerung ist das Prinzip der Spezialbank, wie sie eine Hypothekenbank war, entfallen.
 
(Hypothekendarlehn)
Bei einem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein Grundpfandrecht, welches sich nicht nur durch Eintragung ins Grundbuch, sondern auch durch Erteilung eines Grundpfandbriefes auszeichnet.
 
Ein Hypothekenkredit stellt im Grunde dasselbe dar wie ein Hypothekendarlehen, allerdings kommt der Hypothekenkredit direkt mit Abschluss des Hypothekenvertrages zustande und nicht erst mit Übergabe des Hypothekenbetrages.
 
Um ein Hypothekendarlehen wirksam zu machen, bedarf es sowohl der Eintragung der Hypothek in Abteilung III des entsprechenden Grundbuchblattes als auch der Erstellung eines Hypothekenpfandbriefes.
 
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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