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Immobilie

Bei Immobilien handelt es sich um unbewegliche Güter und somit um Grundstücke, einschließlich etwaig auf ihnen befindlicher Gebäude. Sie unterliegen aufgrund ihrer Unbeweglichkeit anderen Bestimmungen als bewegliche Güter, wie beispielsweise Lebensmittel.

Für den Erwerb sind ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, eine notariell beurkundete Zustimmung zum Übergang des Eigentums und damit zur Auflassung sowie die Eintragung des neuen Eigentümers in Abteilung I des betroffenen Grundbuches erforderlich. Damit sind Rechtsgeschäfte über Immobilien weitaus komplizierter als von Mobilien, allerdings geht es hier in der Regel auch um weitaus höhere Geldbeträge.

Da nicht jeder den Kaufpreis einer Immobilie ohne weiteres in bar bezahlen kann, bedarf es oft der Aufnahme einer Hausfinanzierung, bei welcher die Immobilie selbst als Sicherheit dient.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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