.
 Startseite Baugeld

Abtretung

Synonyme: Zession, Grundschuldabtretung

Unter einer Abtretung versteht man die Übertragung einer bestimmten Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. In der Fachsprache lautet es dann, dass eine Zession (Abtretung) vom Zedent (ursprünglicher Gläubiger) auf den Zessionar (neuer Gläubiger) stattfand. Um solch eine Abtretung zu vereinbaren, bedarf es eines Vertrages zwischen dem alten sowie dem neuen Gläubiger, erst dann ist die Forderungsabtretung wirksam.

Es gibt mehrere Formen der Abtretung, so gilt eine Abtretung, welche ohne Mitteilung an den Schuldner abläuft als stille Zession. Bei der offenen Zession wird der Schuldner über den Wechsel informiert und ist fortan verpflichtet, die Zahlung an den neuen Gläubiger zu entrichten. Solche offenen Zessionen findet man meist bei Baukrediten, wobei hier die Bank der Zessionar und der Kreditnehmer der Zedent ist.

Auch Mantelzessionen und Globalzessionen sind möglich, hier handelt es sich um die umfassende Übertragung gegenwärtiger (Mantelzessionen) oder zusätzlich auch künftiger Forderungen (Globalzession) an einen neuen Gläubiger.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

Copyright © Competence GmbH, Baugeld Angebote Berlin
Baugeld Startseite | Sitemap | Lexikon | Partner | Datenschutz | Impressum