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Darlehen

Synonyme: Darlehn

Bei einem Darlehen handelt es sich um einen, zwischen zwei Parteien geschlossenen, schuldrechtlichen Vertrag, bei dem der Darlehensnehmer durch den Darlehensgeber Geld oder Sachen zur freien Verfügung auf Zeit erhält. Bei Fälligkeit der Forderung ist der Darlehensnehmer verpflichtet, das Darlehen an den Darlehensgeber mit vereinbarten Zinsen zurückzugewähren. In den meisten Fällen werden Darlehen zum Erwerb oder Bau von Immobilien geschlossen, um das nötige Baugeld zu erlangen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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