Damnum
Als Damnum bezeichnet man die Differenz aus dem Auszahlungsbetrag eines Immobiliendarlehens und der Darlehensschuld, also dem Betrag, den der Darlehensnehmer an das Kreditinstitut zurückzuzahlen hat. Wird das Damnum als Aufgeld vereinbart, so erhält der Darlehensnehmer 100 Prozent Baugeld und bezahlt beispielsweise 105 Prozent an die Bank zurück, wird es hingegen als Abgeld vereinbart, so beträgt die Auszahlungssumme lediglich 95 Prozent und der Darlehensnehmer muss 100 Prozent zurückzahlen.
Die Höhe des Damnums beträgt für gewöhnlich fünf Prozent der vereinbarten Darlehenssumme.
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