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Eigentümergrundschuld

Bei einer Eigentümergrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, welche auf den Eigentümer einer Immobilie in deren Grundbuch eingetragen ist. Grund hierfür kann beispielsweise die Rangsicherung sein, da die ranghöhere Grundschuld eine höhere Sicherheit bietet als eine rangniedere Grundschuld. Dies begründet sich in der späteren Vollstreckbarkeit, hier werden bei einer eventuellen Zwangsvollstreckung immer zunächst die hochrangige Schuld und dann erst die rangniedrigeren Schulden beglichen. Nachrangige Gläubiger können jedoch nach § 1179a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ihren gesetzlichen Anspruch auf Löschung der Eigentümergrundschuld geltend machen, sofern er nicht zuvor vertraglich ausgeschlossen wurde.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
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