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Zwangsvollstreckung

Sobald ein Gläubiger von seinem Schuldner nicht mehr die Rückgewähr vertraglich festgesetzter Forderungen erhält, kann er sein Recht durch Zwangsvollstreckung und damit durch Gewalt des Staates durchsetzen. Er hat die Möglichkeit zwischen einer Zwangsverwaltung einer Immobilie oder einer Zwangsversteigerung derselbigen zu wählen oder sich für beide Varianten zu entscheiden. In jedem Falle wird die Immobilie dann dazu verwandt, die Forderungen des Gläubigers zu begleichen.

Um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen, bedarf es eines vollstreckbaren Titels, welcher vom Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers erteilt werden kann. Erst nach förmlicher Zustellung des Titels sowie der Vollstreckungsklausel an den Schuldner wird die Zwangsvollstreckung rechtsfähig und ist durch den Staat ausführbar, eine Selbstjustiz aufgrund eines Titels wird ausgeschlossen.

Sobald der Schuldner erfüllende Zahlungen leistet, kann er die Vollstreckung in seine Immobilie abwenden.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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