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Eigentümerversammlung

Nach dem Erwerb einer Mietwohnung ist man nicht nur für diese sondern auch für die Belange des gesamten Hauses verantwortlich. Da man alle Entscheidungen nur gemeinsam mit den übrigen Miteigentümern treffen kann, sieht das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hierfür Eigentümerversammlungen vor, welche mindestens einmal jährlich abzuhalten sind. Hierbei wird gemeinsam über alle die Belange gesprochen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen wie beispielsweise bevorstehende Renovierungen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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