Bauherrenhaftpflicht
Ein Bauvorhaben stellt grundsätzlich immer eine Gefahrenquelle sowohl für den Bauherren als auch für die übrigen auf der Baustelle arbeitenden Personen dar. Sollten hier Dritten Schäden entstehen, ist der Bauherr in jedem Falle zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, auch wenn er zur Durchführung der Arbeiten andere Personen wie beispielsweise Architekten oder Handwerker beauftragt hat. Ein Schaden kann beispielsweise durch herabfallende Steine oder Werkzeuge entstehen, welche Fahrzeuge beschädigen oder im schlimmsten Falle Passanten treffen können.