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Bauspartarif

Innerhalb eines Bausparvertrages zwischen Bausparkasse als Kreditinstitut und Bausparer als Darlehensnehmer bedarf es gewisser Bedingungen, die im Bauspartarif geregelt sind, zu denen der Vertrag gewährt wird. Der Bauspartarif wird durch Höhe der Gebühren, Entgelte, Zinsen und auch durch die Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge geprägt. Auch die Mindestlaufzeit und die Mindestsparsumme sowie weitere Bestimmungsgrößen für die Zuteilung eines Bauspardarlehens wirken auf den Bauspartarif ein.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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