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Baugenehmigung

Mit Erteilung einer Baugenehmigung wird einem Bauherrn die Durchführung seines Bauvorhabens durch die Baubehörde erlaubt. Um solch eine Genehmigung zu erhalten, muss der Bauherr zunächst einen vollständigen Bauantrag einreichen, welcher den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie den bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Bundes genügt. In den meisten Fällen lässt sich der Bauherr durch Unterschrift des Nachbarn auf dem Bauantrag dessen Einverständnis zum Bauvorhaben erklären. Sollte das Einverständnis des Nachbarn notwendig, aber noch nicht erklärt worden sein, so erhält der Nachbar später die Baugenehmigung zugesandt mit einem Recht auf Widerspruch, sofern er seine Rechte beeinträchtigt sieht. Erst wenn kein Widerspruch erhoben und die Baugenehmigung wirksam erteilt wurde, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

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